Gebühren für Fragen beim Finanzamt
Nach einem Artikel von Spiegel online vom 20.11.2006 sollen ab 2007 für verbindliche Auskünfte, eine Auskunftsmöglichkeit für Steuerzahler über die künftige Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zu einem konkreten Sachverhalt, aufwandsabhängige Gebühren (mindestens 100 Euro) erhoben werden. Dieses Gesetz wurde vom Bundesrat noch nicht verabschiedet, jedoch gilt derzeit die Meinung, dass die Zustimmung des Bundesrates gewiss sei.
Hierzu ist folgendes anzumerken: Im allgemeinen Sprachgebrauch wird davon ausgegangen, dass auf eine konkrete Frage eine Antwort des Befragten erfolgt. Diese Antwort kann zum einen sachlich zutreffend und rechtlich korrekt ausfallen, oder nur die Meinung des Befragten widerspiegeln, zum anderen kann der Befragte seine Unwissenheit zu der Fragestellung offenbaren. Bei einem Dienstleister (die Finanzverwaltung erhebt für sich den Anspruch Dienstleister zu sein) sind die Erwartungen berechtigt, dass ein unkundiger Befragter des Dienstleisters an einen, seiner Meinung nach, Wissenden vermittelt oder seine Antwort als persönliche Meinung besonders betont.
Dieses Auskunftsrecht soll von der vorgeschlagenen Gesetzesänderung nicht berührt werden.
Die Novellierung des Gesetzes zielt auf den Anspruch nach einer Verbindlichen Auskunft, die im §204ff der Abgabenordnung definiert wird.
Diese "verbindliche Auskunft" ist nach der gesetzlichen Definition mit dem Charakter eines Gutachtens vergleichbar.
Sie geht über das Bedürfnis einer "einfachen" Auskunft in einem steuerlichen Sachverhalt hinaus und ist neben der Rechtsverbindlichkeit erheblich zeitaufwändiger.
Dem Anliegen des Gesetzgebers hier eine steuernde Regelung zu beschreiben, kann durchaus Verständnis entgegengebracht werden. Die Form und die Begründung dieser Form zu der sich der Gesetzgeber letztendlich entschlossen hat, widerspricht jedoch dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden.
Wer Regelungen in einem erhöhten Maße unverständlich formuliert und Rechtsunsicherheit provoziert, kann Fragen zum Verständnis dieser Regelungen nicht mit Gebühren belegen. Ein solches Verhalten zeigt deutliche Ansätze von Willkür und Unverständnis seitens des Gesetzgebers für die Belange der Mitbürger.
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